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Das Jubiläumsjahr 2017 – 60 Jahre WBG Zentrum

Der Vorstand hat mit dem Aufsichtsrat bereits eine erste Planung des bevorstehenden Jubiläumsjahres abgestimmt. Damit ist der Startschuss für die aktive Vorbereitungsphase gefallen.

Mitte Juni 2016 hat zudem das Jubiläumskomitee seine Arbeit aufgenommen und wird die WBG Zentrum bei der Umsetzung einzelner Jubiläumsaktionen unterstützen. Auch auf Ihre Unterstützung freuen wir uns!

Haben Sie historische Bildmaterialen, interessante Genossenschaftsdokumente oder spannende Geschichten aus 60 Jahren WBG Zentrum, über die Sie gerne berichten wollen? Melden Sie sich bei uns!

 

Aufruf! Unsere Geschichte für das Jubiläum!

 

Liebe Mitglieder,

im nächsten Jahr feiert unsere Wohnungsbaugenossenschaft Zentrum ihr 60-jähriges Bestehen. Anlässlich dieser Festivitäten hat das Jubiläumskomitee, bestehend aus Mitgliedern des Aufsichtsrates und Vorstandes sowie Vertretern und Mitgliedern der WBG Zentrum, Mitte Juni 2016 seine Arbeit aufgenommen und wird die WBG Zentrum bei der Umsetzung einzelner Jubiläumsaktionen unterstützen.

In Vorbereitung darauf sammeln wir historische Materialien und benötigen Ihre Hilfe! Wir rufen Sie dazu auf, Fotoalben, Dokumente und Erinnerungen aus vergangenen Zeiten einmal näher zu studieren. Haben Sie interessantes, historisches Bildmaterial (Fotos, Videos, Zeitungsausschnitte etc.), Genossenschaftsdokumente oder einfach unglaubliche Erlebnisse sowie Geschichten aus den letzten Jahrzehnten, über die Sie gerne berichten wollen?

Dann melden Sie sich bei uns in der Geschäftsstelle, damit wir Ihr geschichtliches Material zusammensammeln und anschließend für alle Mitglieder ein spannendes Jubiläumsjahr 2017 gestalten können.

 

Melden Sie sich bei uns mit dem Stichwort „Jubiläum 2017“
per E-Mail an: presse@wbg-zentrum.de oder
per Post an: Wohnungsbaugenossenschaft Zentrum eG · Storkower Straße 101 · 10407 Berlin
oder kommen Sie direkt zu uns in die Geschäftsstelle während unserer Vor-Ort-Sprechzeiten.

 

Wir freuen uns über Ihr Engagement und bedanken uns schon im Voraus bei Ihnen!

Wie bereits im vergangenen Jahr angekündigt (Mitgliedermagazin „Im Zentrum“, Ausgabe 3|2015) wird erstmals eine Befragung aller Haushalte der WBG Zentrum in diesem Herbst 2016 durchgeführt. Hierfür bekommen Sie Ende September/Anfang Oktober einen Fragebogen einer von uns beauftragten externen Datenerhebungsgesellschaft zugestellt. Der Vorstand freut sich über Ihre zahlreiche Teilnahme an dieser Haushaltsbefragung, denn die resultierenden Ergebnisse werden zukünftig Grundlage für WBG Zentrum-Entscheidungen sein. Ihre Meinung, die Meinung unserer Mitglieder, ist uns wichtig!

2 von 3 Gästewohnungen sind bereits neu eingerichtet, bezugsfertig und können von Ihnen für Ihre Gäste bei uns gebucht werden. Wie angekündigt (Mitgliedermagazin „Im Zentrum“, Ausgabe 1|2016) laden wir Sie nach Abschluss aller Renovierungsarbeiten zu einem „Tag der offenen Gästewohnungen“ voraussichtlich im Januar nächsten Jahres ein.

Im Herbst werden wir hier auf unserer Internetpräsens gerne Bilder und genauere Beschreibungen der renovierten Gästewohnungen zeigen. Lassen Sie sich überraschen!

 

Über unseren Buchungskalender können Sie unsere 3 Gästewohnungen buchen!

Wir verbessern unseren Service! In den Geschäftsräumen der WBG Zentrum wurde Mitte Juni 2016 eine neue, moderne Telefonanlage, die eine deutlich bessere Erreichbarkeit unserer Mitarbeiter gewährleistet, installiert. Während der Telefonsprechzeiten können Sie unsere Mitarbeiter weiterhin unter der gewohnten Durchwahl erreichen. Ist Ihr gewünschter Ansprechpartner allerdings gerade in einem Gespräch, auf einem Außentermin unterwegs oder Sie rufen außerhalb der Telefonsprechzeiten an, dann haben Sie die Möglichkeit, eine Nachricht (unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse und einer Rückrufnummer) auf der entsprechenden Mailbox des Mitarbeiters zu hinterlassen.

Unsere Sprechzeiten vor Ort in der Geschäftsstelle:
dienstags   13:00 – 18:00 Uhr

Unsere Telefonsprechzeiten:
montags, mittwochs, donnerstags   8:00 – 14:00 Uhr
dienstags, freitags   8:00 – 12:00 Uhr

Der Veranstaltungs-Tipp der WBG Zentrum

Auch im Jahr 2016 findet die Botanische Nacht in Berlin statt!

Botanische Nacht

Wann?   16. Juli 2016, Einlass 17:00 Uhr / Ende 02:00 Uhr

Wo?        Botanischer Garten, Berlin-Dahlem

Exklusiv für die Mitglieder der WBG Zentrum:
Hier können Sie die die Karten ohne Vorverkaufsgebühren erwerben!

Vorteilspreis für WBG Zentrum Mitglieder: 32,00 € pro Karte (ohne VVK-Gebühr)

Auf insgesamt 16 Kilometer Länge werden die Wege im Botanischen Garten aufwendig illuminiert. So kann ein glänzendes Sommerfest in einzigartiger Umgebung und einer traumhaften Stimmung gefeiert werden.

„Auf verschlungenen Wegen, in Hainen und an Quellen treiben Faune, kecke Fabelwesen und anmutige Naturgeister ihr Spiel. Mimen, Musiker und Märchenerzähler verzaubern auf Wiesen, in Innenhöfen und Pavillons mit ihrer Kunst und laden zum Verweilen und Genießen ein. Denn auch kulinarisch bleibt in dieser Nacht kein Wunsch offen. Nur selten kann man so intensiv lauschen, schmecken, riechen und fühlen. Fast scheint es, als offenbarte sich hinter jeder Wegbiegung der grünen Oase eine neue Überraschung.“

Über 150 Mitwirkende wollen den Besucher verzaubern und in ihren Bann ziehen. Mit Flamenco, Musette, Jazz oder Kabarett – es eröffnet sich eine Zauberwelt, weit ab vom Alltag. Ein unvergleichliches Erlebnis, das um 22:45 Uhr seinen Höhepunkt in einem Feuerwerk findet.

Weitere Informationen unter www.botanische-nacht.de.

Der Veranstaltungs-Tipp der WBG Zentrum

Auch in diesem Jahr feiert der Sportverein den Sommer!

Wann?   09. Juli 2016, 12:00 bis 18:00 Uhr

Wo?        Sportanlage Paul-Heyse-Straße 25, 10407 Berlin

 

Der Eintritt ist frei!

Veranstaltungsprogramm:

Sportartenrallye – Probiere Dich aus!
Buntes Showprogramm
Live on Stage „Hirokesen“
Eislaufen für die ganze Familie
Tombola mit tollen Preisen
Kinderkarussell, Hüpfburg und weitere Aktionen
Köstlichkeiten fürs leibliche Wohl
Traditionelles Fußballturnier
…und viele mehr

Tag der offenen Tür beim SG Prenzlauer Berg

Der Fußballverein in unserer unmittelbaren Nachbarschaft feiert im Sommer seinen Vereinstag auf der Sportanlage in der Hanns-Eisler-Straße 91. Dabei präsentieren sich die einzelnen Abteilungen des Vereins und feiern ihren Saisonabschluss. Alle Fußball- und Sportinteressierten sind herzlich eingeladen vorbeizuschauen. Auch die Kooperationspartner des SG Prenzlauer Berg nehmen am Sommerfest teil.

Wann?     25. Juni 2016
Wo?          Sportplatz: Hanns-Eisler-Straße 91

Weitere Informationen zum Verein finden Sie unter www.sg-prenzlauerberg.de.

Die Anwohnerinitiative Thälmannpark lädt Nachbarn, Kinder, Jugendliche sowie Einwohner im und um den Thälmannpark zum diesjährigen Frühjahresputz ein:

„Der Frühling ist da und unser Thälmannpark hat einen Frühjahrsputz nötig. Wir möchten die Wege von Unkraut befreien – besonders an den Rändern – sowie Wiesen, Strauchrabatten usw. von Müll und Unrat säubern. Wir freuen uns auf jeden, der mitmachen wird und bitten Gartengeräte mitzubringen.
Das Bezirksamt wird uns wieder mit der Gestellung von Containern und der leihweise Überlassung von Gartengeräten unterstützen. Auch die BSR und die WBG Zentrum werden uns sicher wie bisher durch die zeitweise Überlassung von Geräten helfen.
Wir freuen uns auf viele aktive Mitstreiter*innen beim Frühjahrsputz 2016 in unserem Thälmannpark.“

Treffpunkt:

Wann?    23. April 2016, 9:00 Uhr
Wo?         an der Ladenzeile vor der Sportsbar/Bäcker

Unser Kiez soll verschönert und gepflegt werden! Dafür setzt sich der Mühlenkiezverbund auch in diesem Jahr ein und ruft zum Frühjahrsputz auf. Viele helfende Hände werden benötigt, um unseren Mühlenkiez vom Winterschlaf zu befreien. Kommen Sie vorbei und unterstützen den Verbund! Neben der Arbeit an der frischen Luft ist auch für ein geselliges und nachbarschaftliches Beisammensein gesorgt!

Treffpunkt:

Wann?    16. April 2016, 10 Uhr
Wo?         Kinderzimmer, Hanns-Eisler-Straße 4

Der Wahlvorstand der Wohnungsbaugenossenschaft Zentrum eG informiert über die diesjährige Vertreterwahl

Was gehört zur Zuständigkeit der Vertreterversammlung?


Die Zuständigkeit regelt das Genossenschaftsgesetz (GenG) und
§ 35 der Satzung der WBG Zentrum eG.
Hier ein kurzer Einblick in die Zuständigkeiten der Vertreterversammlung:

  • Die Vertreterversammlung stellt den vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat geprüften Jahresabschluss fest. Sie beschließt über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Deckung eines Jahresfehlbetrags sowie über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Mit der Feststellung wird der Jahresabschluss verbindlich und zur Grundlage der Gewinnverwendung (§ 36 Abs.1 GenG).
  • Die Vertreterversammlung wählt den Aufsichtsrat. Dabei trägt die Vertreterversammlung eine besondere (Auswahl-) Verantwortung für die Unabhängigkeit sowie die (fachliche) Qualifikation der Aufsichtsratsmitglieder.
  • Die Vertreterversammlung ist das für Satzungsänderungen allein zuständige Organ der Genossenschaft. Außerdem entscheidet die Vertreterversammlung über die Wahlordnung.

Diese Aufgabenzuweisung ist zugleich Ausdruck genossenschaftlicher Selbstverwaltung und genossenschaftlicher Verbandsdemokratie. Die Vertreterversammlung ist nach den Vorgaben des GenG kein Geschäftsführungsorgan. Sie kann den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats keine bindende Weisung erteilen. Sie ist nach dem Gesetz folglich auf „Grundlagenbeschlüsse“ beschränkt (§ 48 Abs. 1 GenG). Die Vertreterversammlung hat außerdem keine Zuständigkeit im Rahmen der Geschäftsführung. Diese liegt allein beim Vorstand.

Die Vertreterversammlung ist ein Grundlagenorgan der Genossenschaft.

Welche Stellung haben die Vertreter der Genossenschaft?


Die Vertreterversammlung ist das zentrale Willensbildungs- und Entscheidungsorgan der Genossenschaft.

  • Als solche treffen die Vertreter ausgeprägte Treuepflichten gegenüber der Genossenschaft. Sie sind stets den (unternehmerischen) Interessen der gesamten Genossenschaft verpflichtet. Als Unternehmensorgan haben die Vertreter bei allen Entscheidungen das Unternehmensinteresse, insbesondere den Fördergrundsatz und den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Mitglieder, zu beachten.
  • Vertreter sind nicht Repräsentanten ihres Wahlkreises oder ihrer Wähler. Sie sind an Weisungen folglich nicht gebunden. Im Rahmen der Beschlüsse der Versammlung handeln sie dabei unter eigener Verantwortung. Sie haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ihrerseits die Bindung durch die Satzung sowie die gesetzliche Zuständigkeitsordnung bezüglich der Aufgaben von Vorstand und Aufsichtsrat zu beachten.
  • Die Vertreter sind keine Außenvertreter der Genossenschaft im Verhältnis zu Mitgliedern oder Dritten. Sie üben Ihre Befugnisse folglich ausschließlich in der Vertreterversammlung aus (§§ 43 Abs.1, 43a GenG). Ihnen obliegt nicht die Entgegennahme und Nachprüfung von Beschwerden der Mitglieder und Mieter. Sie sind zur Abgabe von Erklärungen im Namen der Genossenschaft nicht befugt. Die Vertreter besitzen keine besonderen Rechte und Pflichten gegenüber den Genossenschaftsmitgliedern ihres Wahlbezirks.
  • Der Kontakt zu den Mitgliedern– speziell zu denen im Wahlbezirk – sollte selbstverständlich sein.
Wer kann als Vertreter (§ 43a Abs. 2 GenG) gewählt werden?

Als Vertreter kann jede natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person, die Mitglied der Genossenschaft ist und nicht dem Vorstand oder Aufsichtsrat angehört, gewählt werden. Ist ein Mitglied der Genossenschaft eine juristische Person oder eine Personengesellschaft können natürliche Personen, die zu deren gesetzlicher Vertretung befugt sind, als Vertreter gewählt werden. Die Regelung ist von zwingender Natur und kann durch die Satzung weder eingeschränkt noch erweitert werden.

Die Vertreterversammlung der WBG Zentrum eG besteht mindestens aus 50 gewählten Vertretern. Die Vertreter werden für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Auf je 100 Mitglieder ist ein Vertreter zu wählen. (§ 31 der Satzung der WBG Zentrum eG)