Vertreterwahl 2026 – Auf Sie kommt es an!
Unsere Genossenschaft ist mehr als Wohnraum – sie ist eine Gemeinschaft, die von ihren Mitgliedern geprägt und getragen wird. Ihr wichtigstes Gremium ist die Vertreterversammlung, die über Angelegenheiten der Genossenschaft berät und entscheidet. Satzungsgemäß stehen in diesem Frühjahr Vertreterwahlen an. Bringen Sie sich ein – als Kandidatin oder Kandidat, mit einem Vorschlag oder einfach Ihrer Stimme. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.
Bei Fragen rund um die Wahl schreiben Sie gerne an wahlkommission@wbg-zentrum.de oder an vertreterwahl@wbg-zentrum.de.
Bericht der Wahlkommission zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Vertreterwahl 2026
Die Wahlkommission der Wohnungsbaugenossenschaft Zentrum eG berichtet über ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Vertreterwahl 2026.
Die Vertreterwahl 2026 war erforderlich, da die Amtszeit der im Jahr 2021 gewählten Vertreter und Ersatzvertreter gemäß den Bestimmungen der Satzung endete. Aufgabe der Wahlkommission war es, die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl sicherzustellen, die Einhaltung der Wahlordnung zu überwachen sowie die Auswertung der Wahl und die Feststellung des Wahlergebnisses vorzunehmen.
Vorbereitung der Vertreterwahl
Bereits im September 2025 nahm die Wahlkommission ihre Arbeit zur Vorbereitung der Vertreterwahl auf. In diesem Zusammenhang wurden zunächst personelle Veränderungen innerhalb der Wahlkommission behandelt. Herr Bengsch schied aus gesundheitlichen Gründen aus der Wahlkommission aus. Als neues Mitglied wurde Herr Werner Sternemann berufen. Darüber hinaus übernahm nach dem Wechsel im Vorstand Frau Monique Schernell als Kaufmännische Vorständin die Mitarbeit in der Wahlkommission. Die Wahlkommission dankt Herrn Bengsch ausdrücklich für seine langjährige engagierte Tätigkeit.
Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungen war die Entwicklung der Vertreterstruktur innerhalb der Genossenschaft. Aufgrund altersbedingter Ausscheidungen war die Anzahl der aktiven Vertreter deutlich zurückgegangen.
Die Wahlkommission prüfte daher verschiedene Handlungsmöglichkeiten für den Fall eines weiteren Rückgangs der Vertreterzahl und befasste sich frühzeitig mit den organisatorischen Anforderungen der Vertreterwahl 2026.
Hierzu gehörten die Kontaktaufnahme mit Ersatzvertretern, die Vorbereitung von Informationsmaßnahmen für die Mitglieder sowie erste Überlegungen zur Durchführung der Wahl.
In ihrer Sitzung am 29. Oktober 2025 legte die Wahlkommission die wesentlichen organisatorischen Eckpunkte der Wahl fest. Es wurde beschlossen, die Vertreterwahl erneut als Briefwahl durchzuführen. Gleichzeitig wurden die amtierenden Vertreter angeschrieben und um Mitteilung gebeten, ob sie erneut kandidieren möchten.
Darüber hinaus wurden Informationsflyer vorbereitet und die organisatorischen Abläufe der Wahlplanung festgelegt. Erstmals wurden auch Mitarbeiter der Geschäftsstelle intensiv in die Vorbereitung einbezogen.
Am 5. November 2025 konstituierte sich die Wahlkommission für die Vertreterwahl 2026 offiziell. Gleichzeitig wurden die bestehenden Wahlbezirke bestätigt und die notwendigen Beschlüsse zur Durchführung der Wahl gefasst. Die Wahlkommission entschied sich bewusst für die Beibehaltung der bisherigen Wahlbezirksstruktur, da sich diese in den vergangenen Wahlperioden bewährt hatte und eine ausgewogene regionale Vertretung der Mitglieder gewährleistet. Darüber hinaus wurden erste Entwürfe für die Mitgliederinformation beraten und weiterentwickelt.
Festlegung der Wahlgrundlagen
Zu Beginn des Jahres 2026 wurden die konkreten Wahlgrundlagen beschlossen. Auf Basis der Mitgliederzahlen zum 31. Dezember 2025 stellte die Wahlkommission fest, dass insgesamt 68 Vertreter zu wählen sind. Die Verteilung auf die einzelnen Wahlbezirke erfolgte entsprechend den Vorgaben der Satzung und der Wahlordnung. Zusätzlich wurde beschlossen, je Wahlbezirk bis zu vier Ersatzvertreter zu wählen, um die Arbeitsfähigkeit der Vertreterversammlung während der gesamten Wahlperiode sicherzustellen.
Parallel dazu wurden die Wahlunterlagen fertiggestellt und die organisatorischen Voraussetzungen für den Versand geschaffen. Die Mitglieder erhielten rechtzeitig Informationen über die Vertreterwahl, die Wahlbezirke, die Kandidatenvorschläge sowie den Ablauf der Briefwahl. Die Wahlkommission überwachte dabei die Einhaltung aller gesetzlichen und satzungsmäßigen Anforderungen.
Kandidatenaufstellung
Ein besonderer Erfolg der Wahlvorbereitung war die außergewöhnlich hohe Beteiligung der Mitglieder an der Kandidatenaufstellung. Insgesamt wurden 98 Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen. Dies stellte die höchste Zahl von Kandidatenvorschlägen in Bezug auf die letzten Wahljahre dar. Die Wahlkommission wertet dieses Ergebnis als Ausdruck des gestiegenen Interesses der Mitglieder an der Mitgestaltung der Genossenschaft.
Nach Prüfung der Vorschläge wurden sämtliche Kandidaten angeschrieben und um Bestätigung ihrer Kandidatur gebeten. Im Verlauf dieses Verfahrens zogen vier Kandidaten ihre Kandidatur zurück. Zwei weitere Kandidaten reichten trotz Erinnerung keine Zustimmung zur Kandidatur ein. Eine Kandidatin wurde durch Beschluss der Wahlkommission nicht zur Wahl zugelassen.
Damit konnten schließlich 91 Kandidatinnen und Kandidaten auf die Wahllisten aufgenommen werden. Von diesen waren 51 Personen erstmals Kandidaten für die Vertreterversammlung, während 40 Kandidaten bereits zuvor als Vertreter tätig gewesen waren.
Die hohe Zahl neuer Kandidaten wurde von der Wahlkommission ausdrücklich begrüßt, da sie zu einer weiteren Verjüngung und Erneuerung der Vertreterversammlung beiträgt.
Durchführung der Wahl
Der Wahlzeitraum erstreckte sich vom 25. März bis zum 28. April 2026. Die Wahl wurde ausschließlich als Briefwahl durchgeführt. Sämtliche Wahlunterlagen wurden den Mitgliedern rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Während des gesamten Wahlzeitraums überwachte die Wahlkommission den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl und stand für organisatorische Fragen zur Verfügung.
Die Beteiligung der Mitglieder entwickelte sich positiv. Bereits Anfang April waren rund 1.150 Stimmen eingegangen. Dies deutete frühzeitig auf eine hohe Wahlbeteiligung hin.
Zur Vorbereitung der Auszählung wurden weitere organisatorische Beschlüsse gefasst.
Hierzu gehörten die Freigabe der Wahlunterlagen, die Festlegung der Wahlhelfer, die Organisation der technischen Auswertung sowie Regelungen zur Wahrung des Wahlgeheimnisses. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass Kandidaten der Wahl nicht gleichzeitig als Wahlhelfer tätig werden dürfen, um mögliche Interessenkonflikte auszuschließen.
Auswertung der Vertreterwahl
Die öffentliche Auszählung der Stimmen fand am 28. April 2026 in der Geschäftsstelle der Genossenschaft statt. An der Auszählung waren Mitglieder der Wahlkommission, Mitarbeiter der Geschäftsstelle sowie Mitarbeiter eines externen Wahldienstleisters beteiligt. Für die Auswertung wurde ein mehrstufiges Verfahren angewandt, das sowohl organisatorische als auch technische Kontrollmechanismen beinhaltete.
Die eingegangenen Wahlunterlagen wurden zunächst gezählt, anschließend digital erfasst und danach schrittweise ausgewertet. Zusätzlich erfolgte eine manuelle Kontrolle ausgewählter Wahlbezirke. Die Überprüfung bestätigte die vollständige Übereinstimmung zwischen den digital erfassten Ergebnissen und den tatsächlich vorliegenden Wahlunterlagen. Unstimmigkeiten konnten nicht festgestellt werden.
Zum Ende des Wahlzeitraums lagen insgesamt 1.810 abgegebene Stimmen vor. Davon wurden 1.771 Stimmen als gültig und 39 Stimmen als ungültig gewertet. Auf Grundlage dieser Stimmen konnten die 68 Vertreter sowie die erforderlichen Ersatzvertreter ermittelt werden.
Behandlung besonderer Sachverhalte
Während der Stimmenauszählung stellte die Wahlkommission fest, dass sich in einzelnen Wahlbriefen jeweils zwei Stimmzettel befanden. Die Wahlordnung enthält für diesen Sonderfall keine ausdrückliche Regelung. Da eine nachträgliche Zuordnung der Stimmzettel zu einzelnen Mitgliedern nicht möglich und mit dem Wahlgeheimnis nicht vereinbar gewesen wäre, prüfte die Wahlkommission den Sachverhalt eingehend.
Nach sorgfältiger Beratung wurde beschlossen, die betreffenden Stimmzettel als gültig zu werten, sofern sie den übrigen formalen Anforderungen entsprachen.
Maßgeblich hierfür waren die Wahrung des Wahlgeheimnisses, die fehlende Möglichkeit einer eindeutigen Zuordnung, das Fehlen jeglicher Manipulationshinweise sowie die Vermeidung einer unverhältnismäßigen Einschränkung des Wahlrechts der betroffenen Mitglieder. Der gesamte Vorgang wurde dokumentiert und revisionssicher archiviert.
Feststellung des Wahlergebnisses
Nach Abschluss der Stimmenauszählung wurden die gewählten Vertreter und Ersatzvertreter angeschrieben und um Erklärung gebeten, ob sie die Wahl annehmen. Nach Eingang der entsprechenden Rückmeldungen konnte das endgültige Wahlergebnis festgestellt und veröffentlicht werden.
Die Wahlkommission stellt fest, dass die Vertreterwahl 2026 ordnungsgemäß, transparent und unter Beachtung der Satzung sowie der Wahlordnung durchgeführt wurde. Das Wahlgeheimnis wurde jederzeit gewahrt. Die durchgeführten Kontrollen bestätigten die Richtigkeit der Auswertung und die Nachvollziehbarkeit des Wahlergebnisses.
Besonders positiv bewertet die Wahlkommission die hohe Anzahl an Kandidatenvorschlägen, die große Zahl neuer Kandidaten sowie die engagierte Unterstützung durch die Mitglieder, die Geschäftsstelle und die Wahlhelfer.
Die Wahlkommission bedankt sich bei allen Beteiligten für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und wünscht den neu gewählten Vertreterinnen und Vertretern eine erfolgreiche Amtszeit zum Wohle der Genossenschaft.
Berlin, 23. Juni 2026
Für die Wahlkommission
Lena Luise Frenzel, Vorsitzende der Wahlkommission
Manfred Mangels, stellvertretender Vorsitzender
Werner Sternemann, Mitglied der Wahlkommission
Monique Schernell, Mitglied der Wahlkommission
Gerhard Ehrig, Schriftführer der Wahlkommission
Liebe Mitglieder,
die Vertreterwahl 2026 der Wohnungsbaugenossenschaft Zentrum eG ist abgeschlossen. Seit dem 24. Juni sind die neu gewählten Vertreter offiziell im Amt und werden unsere Genossenschaft in den kommenden fünf Jahren bis 2031 vertreten.
Die Wahlkommission bedankt sich herzlich bei allen Mitgliedern, die sich an der Wahl beteiligt haben. Insgesamt wurden 1.810 Stimmzettel abgegeben, damit haben 31,9 % der wahlberechtigten Mitglieder ihr Wahlrecht genutzt. Die höchste Wahlbeteiligung wurde mit 47,3 % im Wahlbezirk 12 (Hanns-Eisler-Straße 32-40) erreicht, die niedrigste lag im Wahlbezirk 19 (unversorgte Mitglieder) bei 18,4 %.
Alle 68 Kandidaten aus den 19 Wahlbezirken haben ihre Wahl angenommen. Darüber hinaus konnten insgesamt 16 Ersatzvertreter festgestellt werden.
Ein herzliches Dankeschön an alle, die sich als Kandidat für dieses wichtige Ehrenamt zur Verfügung gestellt haben! Wir hoffen schon heute, dass sich bei der nächsten Vertreterwahl im Jahr 2031 noch mehr Mitglieder für eine Kandidatur begeistern und die Wahlbeteiligung steigt.
Den neu gewählten Vertretern gratulieren wir ganz herzlich. Für ihre verantwortungsvolle Aufgabe wünschen wir ihnen viel Erfolg, gute Entscheidungen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Aufsichtsrat und Vorstand – zum Wohl unserer Genossenschaft.
Bedanken möchten wir uns ebenso bei allen Wahlhelfern sowie den Mitarbeitern der Genossenschaft, die mit ihrem Engagement zum reibungslosen Ablauf der Wahl beigetragen haben. Ein besonderer Dank geht dabei an Mirko Voigt und Thomas Schade für ihre tatkräftige Unterstützung bei der Organisation und Durchführung der Wahl.
Nicht zuletzt sagen wir auch den bisherigen Vertretern herzlich Danke. Mit ihrem Einsatz in der Wahlperiode von 2021 bis 2026 haben sie unsere Genossenschaft aktiv mitgestaltet und Verantwortung übernommen.
Wir wünschen allen Gewählten viel Erfolg, Freude an ihrer Aufgabe und stets ein gutes Miteinander im Interesse unserer Genossenschaft.
Ihre Wahlkommission der WBG Zentrum eG
Danke an die ausgeschiedenen Vertreter:
| Astrid Böttcher | Dr. Heinz-Holger Lange |
| Sven Feldmann | Manfred Moritz |
| Manfred Fell | Herward Petri |
| Britta Frosina | Bill Pommnitz |
| Nikita Häßler | Dr. Andreas Urbich |
| Melanie Klein | Werner Zingler |
| Henryk Lang |
Eine Übersicht mit den aktuellen Vertretern finden Sie hier.

Die Wahlkommission der Wohnungsbaugenossenschaft Zentrum eG gibt gemäß §13 der Wahlordnung sowie § 31 (9) und §43 der Satzung bekannt, dass die Wahlen zur Vertreterversammlung 2026 abgeschlossen sind. Die Liste der gewählten Vertreter und der Ersatzvertreter liegt in der Geschäftsstelle Storkower Str. 101, 10407 Berlin, bis zum 12.06.2026 zur Einsicht aus und ist im Mitgliederbereich der Internetseite der WBG Zentrum eG eingestellt. Jedes Mitglied kann jederzeit eine Abschrift der Liste verlangen.
Die Wahl wurde auch in der Druckausgabe der Berliner Zeitung vom 28.05.2026 bekanntgegeben.

Das vorläufige Endergebnis unserer Vertreterwahl 2026 steht fest. In den 19 Wahlbezirken wurden 64 Vertreter sowie 25 Ersatzvertreter gewählt, die nun ihre Wahl annehmen oder ablehnen können.
Unsere Vertreterwahl geht in die Zielgerade. Die Stimmen aus der Briefwahl sind ausgezählt, und die Wahlkommission hat das vorläufige Ergebnis festgestellt. Von insgesamt 1.810 abgegebenen Stimmen waren 1.771 gültig, 39 Stimmzettel konnten leider nicht gewertet werden. In den 19 Wahlbezirken wurden damit 64 Vertreter sowie 25 Ersatzvertreter gewählt.
Nun sind die gewählten Vertreter am Zug. Sie können ihre Wahl annehmen oder ablehnen. Dazu erhalten sie in Kürze ein Schreiben mit einer Einverständniserklärung, die bis zum 11. Mai 2026 ausgefüllt zurückgesendet werden muss. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt die Wahl als nicht angenommen. In diesem Fall rücken die Ersatzvertreter entsprechend der festgelegten Reihenfolge nach.
Wie geht es weiter? Der Abschluss der Vertreterwahl wird in der Tagespresse bekannt gemacht. Parallel dazu werden die gewählten Vertreter namentlich über Hausaushänge in den jeweiligen Wahlbezirken veröffentlicht. Außerdem liegen die Unterlagen für 14 Tage in unserer Geschäftsstelle zur Einsicht aus.
Da die Vertreterwahl nach den klaren Vorgaben unserer Satzung und Wahlordnung durchgeführt wird, sind viele einzelne Schritte erforderlich, die entsprechend Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten daher noch um etwas Geduld und halten Sie selbstverständlich weiterhin regelmäßig über unsere Kanäle auf dem Laufenden.
Illustration: FreePik

Vertreter zu sein, ist ein Ehrenamt, das eine interessante Möglichkeit bietet, sich als Mitglied für die Genossenschaft zu engagieren. In der Vertreterversammlung als oberstes Willensbildungs- und Entscheidungsorgan unserer Genossenschaft vertritt ein Vertreter die Gesamtheit der Genossenschaftsmitglieder, vor allem bei der Meinungsbildung zu grundsätzlichen Fragen der Entwicklung der Genossenschaft und bei der Fassung von Beschlüssen, die für die gesamte Genossenschaft verbindlich sind.
Natürlich erfordert diese Mitwirkung und Mitgestaltung auch etwas Zeit – sei es bei der Vorbereitung auf die Vertreterversammlungen, für die Versammlungen selbst und auch für extra anberaumte Informationsveranstaltungen zu speziellen Themen.
Das betrifft zum einen zwei planmäßige Vertreterversammlungen im Jahr: Im Juni befindet die Vertreterversammlung über den Jahresabschluss des vergangenen Jahres und im vierten Quartal, zumeist Anfang Dezember, steht die wirtschaftliche Entwicklung und der Entwurf des Wirtschaftsplans für das neue Jahr zur Diskussion. Mit dem Jahresabschluss entscheiden die Vertreter zugleich über die Verwendung des Bilanzergebnisses und über die Entlastung der Vorstandsmitglieder und der Mitglieder des Aufsichtsrates. Aufsichtsrat und die Kommissionen, in denen Mitglieder unserer Genossenschaft Standpunkte und Lösungen zu wichtigen Fragen bearbeiten, legen Rechenschaft über ihre Tätigkeit im abgelaufenen Jahr ab. Für ihre Entscheidungen erhalten die Vertreter mindestens drei Wochen vor jeder Vertreterversammlung die Dokumente des Jahresabschlusses und die Entwürfe für Beschlüsse der Vertreterversammlung. Unsere Satzung bestimmt im Paragraf 35, zu welchen Angelegenheiten die Vertreterversammlung und damit jeder einzelne Vertreter beschließt und zu welchen Entscheidungen des Vorstandes die Zustimmung der Vertreterversammlung zwingend erforderlich ist. Das ist ein hohes Maß demokratischer Mitbestimmung und Mitverantwortung.
Zum anderen werden in speziellen Informationsveranstaltungen, sogenannte Vertreterforen, bevorstehende wichtige genossenschaftliche Entscheidungen von den Vertretern diskutiert und vorbereitet. Mit ihren Ideen und Vorschlägen nehmen die Vertreter Einfluss auf Art und Umfang der zu lösenden Aufgaben. Zu solchen Informationsveranstaltungen laden Vorstand bzw. Aufsichtsrat zwei- bis dreimal im Jahr ein.
Vorstand und Aufsichtsrat stehen den Vertretern auch individuell jederzeit für Gespräche und Problemberatungen zur Verfügung. Selbstverständlich können die Vertreter stets Vorschläge für die weitere Gestaltung unserer Satzung als Grundlagendokument unserer Genossenschaft einbringen.
Verantwortung übernehmen die Vertreter auch bei der Wahl des Aufsichtsrates und der Mitglieder der Wahlkommission. Sie treffen das Votum für die Bestellung von Vorständen der Genossenschaft.
Ein grundsätzliches Interesse an der Entwicklung unserer Genossenschaft reicht vollkommen aus, um als Genossenschaftsmitglied auch als Vertreter die Genossenschaft mitzugestalten. Es muss niemand Jurist, Ökonom, Bauingenieur oder Verwaltungsfachangestellter sein, um für die Vertreterversammlung zu kandidieren. Bestimmte Qualifikationen sind nicht entscheidend und manchmal hilft der gesunde Menschenverstand mehr und schneller als jede Fachexpertise.
Wer als Vertreter gewählt wird, erhält einen spannenden Einblick in unsere Genossenschaftsstrategie und kann viele Zusammenhänge dadurch besser einordnen, sitzt mit am Tisch, wenn aktuelle Themen zur Sprache kommen, kann Fragen zum Kurs der Genossenschaft stellen, erhält dabei viele interessante Informationen aus erster Hand und kann so auf direkte Anfragen der Genossenschaftsmitglieder in seinem Wahlbezirk kompetent Antwort geben. Im Umkehrschluss kann er so besser die Probleme, Sorgen und Wünsche der ihn gewählten Genossenschaftsmitglieder an die Geschäftsführung der Genossenschaft übermitteln und Problemlösungen unterstützen.
Text: Hans-Joachim Freund, Vorsitzender der Satzungskommission
Foto: Freepik

Die nächste Vertreterwahl in unserer Genossenschaft steht satzungsgemäß nach 5 Jahren im Frühjahr 2026 an. Die Mitglieder der WBG Zentrum eG wählen die Vertreterinnen und Vertreter durch direkte Wahlen. Jedes Genossenschaftsmitglied – ganz gleich, wie viele Anteile es besitzt – hat eine Stimme. Gewählte Vertreterinnen und Vertreter müssen persönlich Mitglieder der Genossenschaft sein.‘
Gemäß dem Genossenschaftsgesetz legt unsere Satzung fest, dass für jeweils 90 Mitglieder ein Vertreter zu wählen ist. Somit sind 67 Vertreter (bezogen auf den Mitgliederstand am 31.12.2025) zu wählen. Darüber hinaus sind Ersatzvertreter zu wählen, um beim Ausfall gewählter Vertreter eine satzungsgemäße Anzahl von Vertretern zu haben.
Die Amtszeit eines Vertreters beträgt fünf Jahre und beginnt nach der Vertreterversammlung im Juni 2026. In dieser Vertreterversammlung wird über den Ablauf und das Ergebnis der Vertreterwahl beraten. Die Wahlkommission gibt das Ergebnis in der Genossenschaft offiziell bekannt. Sie fertigt eine Niederschrift über die Organisation, den Ablauf und das Ergebnis der Vertreterwahl. Die bisherigen Vertreter beschließen über diese Niederschrift.
Für die Wahl der Vertreter ist gemäß § 30 (1) unserer Satzung zwingend eine Wahlkommission zur Vorbereitung, Durchführung und Feststellung des Ergebnisses einzurichten. Die Amtszeit der Wahlkommission beträgt fünf Jahre. Sie besteht aus fünf Mitgliedern und ergänzend aus zwei Nachfolgekandidaten. Die Mehrheit bilden drei Mitglieder unserer Genossenschaft, die von der Vertreterversammlung gewählt werden. Diese dürfen nicht zugleich gewählte Vertreter sein. Die Leitung der Wahlkommission obliegt ausschließlich einem von der Vertreterversammlung gewählten Mitglied der Genossenschaft ohne Amt.
Die Zusammensetzung der Wahlkommission (WK) ist gegenwärtig wie folgt:
- Lena Luise Frenzel, Vorsitzende
- Manfred Mangels, Stellvertretender Vorsitzender
- Werner Sternemann, Mitglied
Um einen eventuellen Ausfall von Mitgliedern der Wahlkommission zu kompensieren, hat die Vertreterversammlung Frau Stefanie Gorgs und Frau Petra Pfaff als Nachfolgekandidaten für die Wahlkommission gewählt.
Aufsichtsrat und Vorstand entsenden jeweils einen Vertreter in die WK. Dies sind aktuell Monique Schernell, Mitglied als Kaufmännischer Vorstand und Gerhard Ehrig, Mitglied als Vorsitzender des Aufsichtsrats und Schriftführer der WK.
Die WK stellt die Anzahl der wahlberechtigten Mitglieder fest und unterbreitet der Vertreterversammlung die Einteilung der Wahlbezirke. Sie bestimmt die zu wählende Anzahl der Vertreter und Ersatzvertreter und organisiert die Durchführung der Wahl. Jedes Mitglied unserer Genossenschaft und die WK können Kandidaten für die Wahl als Vertreter oder Ersatzvertreter vorschlagen. Vor Beginn der Wahl prüft die WK die eingereichten Wahlvorschläge und holt die Erklärung der Vorgeschlagenen ein, ob sie mit der Benennung als Kandidat einverstanden sind. Die WK kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben Wahlhelfer hinzuziehen. Insbesondere für das Auszählen der Stimmzettel wird Hilfe benötigt. Wer hier unterstützen möchte, kann dies mit der Abgabe seines Stimmzettels mitteilen. Die WK stellt das Ergebnis der Vertreterwahl fest und dokumentiert dies in einer Niederschrift.
Text: Hans-Joachim Freund, Vorsitzender der Satzungskommission
Illustration: Freepik

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern besteht nach Genossenschaftsgesetz (GenG § 43a (1)) die Möglichkeit, statt einer Generalversammlung aller Mitglieder eine Vertreterversammlung zu bilden. Diese übernimmt dann die Rechte und Pflichten einer Generalversammlung – in Vertretung der Gesamtheit aller Genossenschaftsmitglieder. Die Vertreterversammlung muss gemäß Genossenschaftsgesetz § 43a (3) aus mindestens 50 Vertretern bestehen.
Somit tritt die Vertreterversammlung in der WBG Zentrum eG gemäß dem Genossenschaftsgesetz und entsprechend unserer Satzung (§ 32) an die Stelle einer Generalversammlung aller Genossenschaftsmitglieder.
Die Vertreterversammlung ist ein ehrenamtliches Organ der Genossenschaft, die Vertreter sind Teil dieses Organs.
Die Vertreter nehmen ihre Rechte und Pflichten vor allem in den Vertreterversammlungen wahr. Sie sind bei ihren Beschlüssen an die gesetzlichen Bestimmungen und die Satzung der WBG Zentrum eG gebunden.
Die Vertreter haben ein allgemeines, weisungsfreies Mandat der Mitglieder der Genossenschaft. Sie sind in den Wahlbezirken, in denen sie gewählt wurden, an keinerlei Weisungen gebunden und zu keiner Rechenschaftslegung verpflichtet. Im Rahmen der Beschlüsse der Vertreterversammlung handeln sie unter eigener Verantwortung.
Die Vertreter sind vor allem den sozialen und unternehmerischen Interessen der gesamten Genossenschaft verpflichtet. Sie nehmen diese Verpflichtung unter Abwägung der besonderen Interessen der Mitglieder in den Wahlbezirken, in denen sie gewählt wurden, wahr. Sie unterstützen und befördern Anliegen der Genossenschaftsmitglieder aus den Wahlbezirken.
Die Vertreter arbeiten ehrenamtlich und verhalten sich loyal gegenüber der Genossenschaft, ihren Organen und ihren Mitgliedern. Sie beachten bei allen Entscheidungen insbesondere den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Mitglieder der Genossenschaft, den Fördergrundsatz sowie das Unternehmensinteresse.
Die Vertreter sind keine Außenvertreter der Genossenschaft im Verhältnis zu den Mitgliedern oder Dritten. Sie sind nicht zur Abgabe von Erklärungen im Namen der Genossenschaft befugt.
Text: Hans-Joachim Freund, Vorsitzender der Satzungskommission
Illustration: Freepik

Bekanntmachung der Wahl: bis 25.03.2026
Einreichung der Wahlvorschläge: bis 28.02.2026
Versand der Wahlbriefe an die Mitglieder: bis 25.03.2026
Abgabeschluss der Wahlbriefe: 27.04.2026
Öffentliche Auszählung der Stimmabgaben: 28.04.2026 ab 10.00 Uhr
Feststellung des Wahlergebnisses am 30.04.2026
Bekanntgabe des Wahlergebnisses: am 13.05.2026
Illustration:Freepik




