Vertreterversammlung der Zentrum
Die Vertreterversammlung besteht aus mindestens 50 Vertretern. Sie müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft sein und werden für die Dauer von fünf Jahren von den Mitgliedern gewählt. Die Zuständigkeiten der Vertreterversammlung sind durch Gesetz und Satzung geregelt. Sie beschließt beispielsweise über Änderungen der Satzung, die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates. Auch berät die Vertreterversammlung über den Lagebericht, über geplante Bau- und Modernisierungsmaßnahmen sowie über den Erwerb und Verkauf von Immobilien.
Jedes Mitglied kann die Liste der Vertreter und Ersatzvertreter einsehen. Aktuell besteht die Vertreterversammlung unserer Genossenschaft aus 65 Vertretern. Die Vertreterversammlung der WBG Zentrum wurde im Jahr 2016 neu gewählt. Satzungsgemäß begann die Tätigkeitsperiode der neu gewählten Vertreter nach Beendigung der ordentlichen Vertreterversammlung am 30. Juni 2016. Die nächste Wahl der Vertreterversammlung findet 2021 statt.