Tipp

Die Zentrum bietet Serviceleistungen für unsere Mitglieder an. Informieren Sie sich!

Mitgliedschaft bei der Zentrum

Wer bei der WBG Zentrum eine Wohnung mieten möchte, muss vorab Mitglied der Genossenschaft werden. Eine Aufnahme als Mitglied in unsere Genossenschaft ist erst im Zusammenhang mit einer direkten Wohnungsvergabe vorgesehen.

Zweck einer Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung.

Mitglied können werden:

  • Natürliche Personen
  • Personenhandelsgesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts ausschließlich für die Nutzung von Gewerberäumen.

Um Mitglied zu werden, bedarf es einer Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft. Bei Aufnahme ist Eintrittsgeld und ein Geschäftsanteil zu zahlen. Für die Anmietung einer Wohnung kommen weitere Geschäftsanteile hinzu, deren Anzahl von der Größe der Wohnung abhängt.
Die Rechte und Pflichten der Mitglieder sind in unserer Satzung geregelt. Mitglieder genießen in den Genossenschaftswohnungen ein Dauerwohnrecht. Bei einer Wohnungsgenossenschaft ist jedes Mitglied Miteigentümer. Als Anteilseigner an der Genossenschaft als Wohnungsunternehmen haben Sie Mitbestimmungsrecht bei Entscheidungen, die die Zukunft der Genossenschaft betreffen. Dabei hat jedes Mitglied gleiches Stimmrecht, unabhängig von der Anzahl der Anteile.

Zurzeit gehören der WBG Zentrum ca. 5.700 Mitglieder an.