Torsten Brock

Die aktuelle Wetterlage mit anhaltender Glätte macht heute besondere Vorsichtsmaßnahmen notwendig. Wie die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) in einer Pressemitteilung mitteilten bleiben alle Berliner Recyclinghöfe aus Sicherheitsgründen zunächst bis 12 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Müllabfuhr pausiert heute vollständig – Restabfall-, Bio- und Wertstofftonnen werden nicht geleert, auch Anlieferungen sind nicht möglich. Grund dafür sind die weiterhin sehr glatten Straßen, Wege und Zufahrten. Laut Wetterwarnung ist im Tagesverlauf nicht mit einer Entspannung zu rechnen.

Ab morgen soll die Entsorgung voraussichtlich wieder aufgenommen werden. Die ausgefallenen Touren werden, wenn möglich, im Laufe der Woche nachgeholt.

Foto: BSR / Amin Akhtar

Liebe Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, bitte denkt daran: Auf allen von der Hausgemeinschaft genutzten Arealen gilt Leinenpflicht – das betrifft auch die Grünflächen vor unseren Häusern.

Grundlage ist sowohl unsere Hausordnung als auch das Berliner Hundegesetz. In Berlin müssen Hunde grundsätzlich an die Leine, Ausnahmen gibt es nur auf ausdrücklich gekennzeichneten Hundeauslaufgebieten. Unsere genossenschaftlichen Grünflächen gehören nicht dazu und sind den Wohnungsnutzern vorbehalten.

Außerdem wichtig:

  • Hundekot bitte immer aufnehmen und in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgen.
  • Spielplätze sind für Hunde tabu.

So sorgen wir gemeinsam für ein rücksichtsvolles Miteinander und gepflegte Außenanlagen. Vielen Dank für eure Unterstützung!

 

Foto: Freepik

Im Frühjahr 2026 ist satzungsgemäß die nächste Vertreterversammlung zu wählen. Ich, Hans-Joachim Freund, bin seit 1977 Vertreter in meinem Wahlbezirk. Im Verlaufe insbesondere letzten zwei Jahrzehnte zeigt sich, dass immer weniger Mitglieder unserer Genossenschaft sich in unserer Genossenschaft engagieren wollen.

Nach Satzung wären 68* Vertreter zu wählen und mindestens 50 Vertreter sind erforderlich, um nach Genossenschaftsgesetz eine Vertreterversammlung zu bilden. Andernfalls tritt an die Stelle der Vertreterversammlung die Generalversammlung aller Mitglieder. Das bedeutet, dass alle Diskussionen und Beschlüsse von allen Mitgliedern zeitgleich durchzuführen wären. Ein solches Forum ist weder geeignet, ausreichend gründlich sachliche Diskussionen zu führen, noch können die dazu erforderlichen, nahezu grenzwertigen organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden. Ohne Vertreterversammlung wäre unsere Genossenschaft in hohem Maße handlungsunfähig oder in ihren Handlungen stark beeinträchtigt.

Ich denke, dass ein solcher Zustand in unser aller Interesse nicht eintreten darf. Jeder möge bedenken, dass in unserer Genossenschaft jedes Mitglied mit einer Wohnung unkündbar ist und zudem vertretbare Nutzungsentgelte zahlt. Dafür kann man nicht einfach abends die Tür zu machen und sich verhalten, wie Mieter in privaten Vermietungsverhältnissen. In unserem eigenen Interesse sollte jeder von sich aus bereit sein, sich in unserer Genossenschaft zu engagieren und ehrenamtlich Aufgaben zu übernehmen oder Beiträge zu leisten. Wir, alle Mitglieder, sind die Genossenschaft und für unsere sehr guten sozialen Verhältnisse müssen wir auch selbst einen Beitrag leisten.

Ich bitte Sie, Ihren Möglichkeiten entsprechend, sich für ein Ehrenamt in der Genossenschaft bereit zu erklären und für die Wahl als Vertreter oder Ersatzvertreter zu kandidieren.

Hans-Jürgen Freund
Vorsitzender der Satzungskommission

* In einer früheren Version dieses Textes war von 66 Vertretern, die zu wählen sind, die Rede. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

In den vergangenen zwei Monaten hat unsere Genossenschaft in den Häusern der Michelangelostraße wichtige Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes umgesetzt. Dabei wurden die alten Holzverschläge, Türen und Trennwände in den Kellern sorgfältig demontiert. Zusätzlich haben wir den dort vorhandenen Sperrmüll auf eigene Kosten entsorgt – als Serviceangebot für unsere Mitglieder.

Im Anschluss wurden die Kellerabteile mit stabilen Stahltrennwänden neu aufgebaut. Um der ungenügenden Ausleuchtung der Abteile zu begegnen, haben wir zum 28.11.2025 begonnen, die Beleuchtung in den Kellern durch hellere Lampen zu verbessern. Diese Arbeiten werden sich bis ins Jahr 2026 erstrecken.

In diesem Zuge wird einer mitunter „abenteuerlichen“ Nutzung der Elektroinstallation mit Kabeln in verschiedensten Ausführungen begegnet und ein sauberes Installationsniveau hergestellt. Durch diese Maßnahmen sind die Bereiche nun nicht nur sicherer, sondern auch deutlich heller und übersichtlicher.

Wir danken allen Bewohnerinnen und Bewohnern für ihr Verständnis während der Bauzeit und wünschen viel Freude mit den neu gestalteten Kellern!

Die kalte Jahreszeit naht und die Gefahr für Schimmelbildung ist in dieser Zeit besonders hoch. Lüften ist keine Zauberei. Wenn Sie sich ein paar Regeln zu Herzen nehmen, haben Sie meist auch keine Schimmelprobleme in der Wohnung.

Mehrmals: Wer tagsüber nicht zu Hause ist, sollte morgens und nach dem Nachhauskommen sowie vor dem Schlafengehen lüften. Während der Abwesenheit Fenster schließen.

Effektiv: Stoßlüften – alle Fenster weit auf (nicht nur anklappen), kräftig durchlüften, danach Fenster wieder schließen. Zuvor Heizkörperthermostat runterdrehen, danach wieder hoch. Vorteil: Der Verlust an Energie ist relativ gering, da die Wände so am wenigsten auskühlen.

Wichtig: Heizungen nicht mit Vorhängen, Möbeln, Gardinen verdecken.

Ausreichend: Wie lange gelüftet werden muss, ist wetterabhängig. Im Winter reichen maximal 5 Minuten, bei ruhigem, wärmerem Wetter 10 bis 15 Minuten.

Sofort: Beim Kochen, Baden oder Duschen entstehende Feuchtigkeit direkt nach draußen abführen, nie in die Wohnung. Bei Bädern ohne Fenster auf eine funktionierende Lüftung achten.

Uneffektiv: Querlüftung mit gekipptem Fenster und geöffneter gegenüberliegender Innentür: 15 bis 30 Minuten dauert es, bis die Luftfeuchte draußen ist. Die Wände und Decken verlieren erheblich an Wärme und das kostet sehr viel Energie.

Am 13.11.2025 kamen im Mitgliedertreff der Lilli-Henoch-Straße zahlreiche Mitglieder zusammen, um sich über das Thema Betriebskosten zu informieren. Die WBG Zentrum hatte auf Anregung von Vertreter Werner Zingler zu dieser Veranstaltung eingeladen, nachdem viele Mitglieder ihre Sorgen über die deutlich gestiegenen Nebenkosten, vor allem die Heizkosten, geäußert hatten.

In einer offenen Atmosphäre erklärten Heiko Schulz und Virginia Kämmerer von der Abteilung Betriebskosten die Hintergründe, beantworteten individuelle Fragen und nahmen sich viel Zeit für die Anliegen der Teilnehmer.

Ziel war es, Klarheit zu schaffen, Unsicherheiten zu nehmen und das Gefühl zu vermitteln, dass niemand mit seinen Fragen allein bleibt. Die WBG Zentrum machte deutlich, wie wichtig Transparenz bei Nebenkostenabrechnungen ist, gerade in Zeiten steigender Energiepreise.

Die Rückmeldungen der Mitglieder zeigten, wie sehr sie diesen direkten Dialog schätzen. Deshalb möchte unsere Genossenschaft den Austausch weiterführen, um Vertrauen zu stärken und gemeinsam gute Lösungen für die Gemeinschaft zu finden.

Im Mitgliederbereich wurde unter „Aktuelles“ – „Vertreterversammlung“ die Tagesordnung zur Vertreterversammlung am 11. 12.2025 veröffentlicht.

Im Mitgliedermagazin 2/2025 wurde auf S. 12 angekündigt, dass im Oktober eine umfassende Infomappe zur Installation von Glasfaser durch die Firma Eurofiber über die Briefkasten an die Mitglieder verteilt wird. Eurofiber hat darüber informiert, dass technische Probleme den Versand dieser Informationsmappen verzögern. Dadurch kann die Infomappe erst im November ausgeliefert werden.

Wir bitten um Verständnis.

Was passiert, wenn Sie plötzlich aufgrund eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder auch durch altersbedingte Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln? Können das Ihre Kinder oder Bekannte für Sie erledigen? Nein! Nur wenn Sie eine Vorsorgevollmacht haben, sind Sie in diesen Fällen abgesichert.

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, dass eine Vertrauensperson im Falle der eigenen Handlungsunfähigkeit wichtige Entscheidungen treffen und Angelegenheiten regeln kann. Mit einer gültigen Vorsorgevollmacht kann in der Regel die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers durch das Betreuungsgericht vermieden werden. Eine Ausnahme bildet die Ehegattenvertretung, auch als Ehegattenvertretungsrecht bezeichnet. Sie ist eine neue Form der gesetzlichen Vertretung im deutschen Familienrecht, die seit dem 1. Januar 2023 gilt. Sie ermöglicht Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern, sich gegenseitig in Gesundheitsangelegenheiten zu vertreten.

Im Vortrag erhalten Sie einen Überblick, was eine Vorsorgevollmacht ist, wie Sie diese rechtssicher aufsetzen und wo Sie Beratungen erhalten. Sie können alle Fragen stellen, die Sie bewegen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Montag, 10. 11.2025, 17:00 Uhr
Bildungs- und Kulturzentrum Peter Edel, Berliner Allee 125, 13088 Berlin, Raum 16 (1. Etage)

Online: der Link wird vorab zugesandt.
Anmeldung: https://www.peteredel.de/events/vorsorgevollmacht oder vor Ort im „Peter Edel“

Das Beschlussprotokoll der Außerordentlichen Vertreterversammlung vom 16.10.2025 wurde im Mitgliederbereich unter „Aktuelles | Archiv“ – „Vertreterversammlung“ veröffentlicht.