Jubiläum

2017 war unser Jubiläumsjahr!
Die WBG Zentrum feierte 60 Jahre Genossenschaft!

Vertreterwahl 2026 – Auf Sie kommt es an!

Unsere Genossenschaft ist mehr als Wohnraum – sie ist eine Gemeinschaft, die von ihren Mitgliedern geprägt und getragen wird. Ihr wichtigstes Gremium ist die Vertreterversammlung, die über Angelegenheiten der Genossenschaft berät und entscheidet. Satzungsgemäß stehen in diesem Frühjahr Vertreterwahlen an. Bringen Sie sich ein – als Kandidatin oder Kandidat, mit einem Vorschlag oder einfach Ihrer Stimme. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.

Bei Fragen rund um die Wahl schreiben Sie gerne an wahlkommission@wbg-zentrum.de oder an vertreterwahl@wbg-zentrum.de.

Vertreter zu sein, ist ein Ehrenamt, das eine interessante Möglichkeit bietet, sich als Mitglied für die Genossenschaft zu engagieren. In der Vertreterversammlung als oberstes Willensbildungs- und Entscheidungsorgan unserer Genossenschaft vertritt ein Vertreter die Gesamtheit der Genossenschaftsmitglieder, vor allem bei der Meinungsbildung zu grundsätzlichen Fragen der Entwicklung der Genossenschaft und bei der Fassung von Beschlüssen, die für die gesamte Genossenschaft verbindlich sind.

Natürlich erfordert diese Mitwirkung und Mitgestaltung auch etwas Zeit – sei es bei der Vorbereitung auf die Vertreterversammlungen, für die Versammlungen selbst und auch für extra anberaumte Informationsveranstaltungen zu speziellen Themen.

Das betrifft zum einen zwei planmäßige Vertreterversammlungen im Jahr: Im Juni befindet die Vertreterversammlung über den Jahresabschluss des vergangenen Jahres und im vierten Quartal, zumeist Anfang Dezember, steht die wirtschaftliche Entwicklung und der Entwurf des Wirtschaftsplans für das neue Jahr zur Diskussion. Mit dem Jahresabschluss entscheiden die Vertreter zugleich über die Verwendung des Bilanzergebnisses und über die Entlastung der Vorstandsmitglieder und der Mitglieder des Aufsichtsrates. Aufsichtsrat und die Kommissionen, in denen Mitglieder unserer Genossenschaft Standpunkte und Lösungen zu wichtigen Fragen bearbeiten, legen Rechenschaft über ihre Tätigkeit im abgelaufenen Jahr ab. Für ihre Entscheidungen erhalten die Vertreter mindestens drei Wochen vor jeder Vertreterversammlung die Dokumente des Jahresabschlusses und die Entwürfe für Beschlüsse der Vertreterversammlung. Unsere Satzung bestimmt im Paragraf 35, zu welchen Angelegenheiten die Vertreterversammlung und damit jeder einzelne Vertreter beschließt und zu welchen Entscheidungen des Vorstandes die Zustimmung der Vertreterversammlung zwingend erforderlich ist. Das ist ein hohes Maß demokratischer Mitbestimmung und Mitverantwortung.

Zum anderen werden in speziellen Informationsveranstaltungen, sogenannte Vertreterforen, bevorstehende wichtige genossenschaftliche Entscheidungen von den Vertretern diskutiert und vorbereitet. Mit ihren Ideen und Vorschlägen nehmen die Vertreter Einfluss auf Art und Umfang der zu lösenden Aufgaben. Zu solchen Informationsveranstaltungen laden Vorstand bzw. Aufsichtsrat zwei- bis dreimal im Jahr ein.
Vorstand und Aufsichtsrat stehen den Vertretern auch individuell jederzeit für Gespräche und Problemberatungen zur Verfügung. Selbstverständlich können die Vertreter stets Vorschläge für die weitere Gestaltung unserer Satzung als Grundlagendokument unserer Genossenschaft einbringen.

Verantwortung übernehmen die Vertreter auch bei der Wahl des Aufsichtsrates und der Mitglieder der Wahlkommission. Sie treffen das Votum für die Bestellung von Vorständen der Genossenschaft.
Ein grundsätzliches Interesse an der Entwicklung unserer Genossenschaft reicht vollkommen aus, um als Genossenschaftsmitglied auch als Vertreter die Genossenschaft mitzugestalten. Es muss niemand Jurist, Ökonom, Bauingenieur oder Verwaltungsfachangestellter sein, um für die Vertreterversammlung zu kandidieren. Bestimmte Qualifikationen sind nicht entscheidend und manchmal hilft der gesunde Menschenverstand mehr und schneller als jede Fachexpertise.

Wer als Vertreter gewählt wird, erhält einen spannenden Einblick in unsere Genossenschaftsstrategie und kann viele Zusammenhänge dadurch besser einordnen, sitzt mit am Tisch, wenn aktuelle Themen zur Sprache kommen, kann Fragen zum Kurs der Genossenschaft stellen, erhält dabei viele interessante Informationen aus erster Hand und kann so auf direkte Anfragen der Genossenschaftsmitglieder in seinem Wahlbezirk kompetent Antwort geben. Im Umkehrschluss kann er so besser die Probleme, Sorgen und Wünsche der ihn gewählten Genossenschaftsmitglieder an die Geschäftsführung der Genossenschaft übermitteln und Problemlösungen unterstützen.

Text: Hans-Joachim Freund, Vorsitzender der Satzungskommission
Foto: Freepik

Die nächste Vertreterwahl in unserer Genossenschaft steht satzungsgemäß nach 5 Jahren im Frühjahr 2026 an. Die Mitglieder der WBG Zentrum eG wählen die Vertreterinnen und Vertreter durch direkte Wahlen. Jedes Genossenschaftsmitglied – ganz gleich, wie viele Anteile es besitzt – hat eine Stimme. Gewählte Vertreterinnen und Vertreter müssen persönlich Mitglieder der Genossenschaft sein.‘

Gemäß dem Genossenschaftsgesetz legt unsere Satzung fest, dass für jeweils 90 Mitglieder ein Vertreter zu wählen ist. Somit sind 67 Vertreter (bezogen auf den Mitgliederstand am 31.12.2025) zu wählen. Darüber hinaus sind Ersatzvertreter zu wählen, um beim Ausfall gewählter Vertreter eine satzungsgemäße Anzahl von Vertretern zu haben.

Die Amtszeit eines Vertreters beträgt fünf Jahre und beginnt nach der Vertreterversammlung im Juni 2026. In dieser Vertreterversammlung wird über den Ablauf und das Ergebnis der Vertreterwahl beraten. Die Wahlkommission gibt das Ergebnis in der Genossenschaft offiziell bekannt. Sie fertigt eine Niederschrift über die Organisation, den Ablauf und das Ergebnis der Vertreterwahl. Die bisherigen Vertreter beschließen über diese Niederschrift.

Für die Wahl der Vertreter ist gemäß § 30 (1) unserer Satzung zwingend eine Wahlkommission zur Vorbereitung, Durchführung und Feststellung des Ergebnisses einzurichten. Die Amtszeit der Wahlkommission beträgt fünf Jahre. Sie besteht aus fünf Mitgliedern und ergänzend aus zwei Nachfolgekandidaten. Die Mehrheit bilden drei Mitglieder unserer Genossenschaft, die von der Vertreterversammlung gewählt werden. Diese dürfen nicht zugleich gewählte Vertreter sein. Die Leitung der Wahlkommission obliegt ausschließlich einem von der Vertreterversammlung gewählten Mitglied der Genossenschaft ohne Amt.

Die Zusammensetzung der Wahlkommission (WK) ist gegenwärtig wie folgt:

  • Lena Luise Frenzel, Vorsitzende
  • Manfred Mangels, Stellvertretender Vorsitzender
  • Werner Sternemann, Mitglied

Um einen eventuellen Ausfall von Mitgliedern der Wahlkommission zu kompensieren, hat die Vertreterversammlung Frau Stefanie Gorgs und Frau Petra Pfaff als Nachfolgekandidaten für die Wahlkommission gewählt.

Aufsichtsrat und Vorstand entsenden jeweils einen Vertreter in die WK. Dies sind aktuell Monique Schernell, Mitglied als Kaufmännischer Vorstand und Gerhard Ehrig, Mitglied als Vorsitzender des Aufsichtsrats und Schriftführer der WK.

Die WK stellt die Anzahl der wahlberechtigten Mitglieder fest und unterbreitet der Vertreterversammlung die Einteilung der Wahlbezirke. Sie bestimmt die zu wählende Anzahl der Vertreter und Ersatzvertreter und organisiert die Durchführung der Wahl. Jedes Mitglied unserer Genossenschaft und die WK können Kandidaten für die Wahl als Vertreter oder Ersatzvertreter vorschlagen. Vor Beginn der Wahl prüft die WK die eingereichten Wahlvorschläge und holt die Erklärung der Vorgeschlagenen ein, ob sie mit der Benennung als Kandidat einverstanden sind. Die WK kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben Wahlhelfer hinzuziehen. Insbesondere für das Auszählen der Stimmzettel wird Hilfe benötigt. Wer hier unterstützen möchte, kann dies mit der Abgabe seines Stimmzettels mitteilen. Die WK stellt das Ergebnis der Vertreterwahl fest und dokumentiert dies in einer Niederschrift.

Text: Hans-Joachim Freund, Vorsitzender der Satzungskommission
Illustration: Freepik

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern besteht nach Genossenschaftsgesetz (GenG § 43a (1)) die Möglichkeit, statt einer Generalversammlung aller Mitglieder eine Vertreterversammlung zu bilden. Diese übernimmt dann die Rechte und Pflichten einer Generalversammlung – in Vertretung der Gesamtheit aller Genossenschaftsmitglieder. Die Vertreterversammlung muss gemäß Genossenschaftsgesetz § 43a (3) aus mindestens 50 Vertretern bestehen.

Somit tritt die Vertreterversammlung in der WBG Zentrum eG gemäß dem Genossenschaftsgesetz und entsprechend unserer Satzung (§ 32) an die Stelle einer Generalversammlung aller Genossenschaftsmitglieder.
Die Vertreterversammlung ist ein ehrenamtliches Organ der Genossenschaft, die Vertreter sind Teil dieses Organs.

Die Vertreter nehmen ihre Rechte und Pflichten vor allem in den Vertreterversammlungen wahr. Sie sind bei ihren Beschlüssen an die gesetzlichen Bestimmungen und die Satzung der WBG Zentrum eG gebunden.
Die Vertreter haben ein allgemeines, weisungsfreies Mandat der Mitglieder der Genossenschaft. Sie sind in den Wahlbezirken, in denen sie gewählt wurden, an keinerlei Weisungen gebunden und zu keiner Rechenschaftslegung verpflichtet. Im Rahmen der Beschlüsse der Vertreterversammlung handeln sie unter eigener Verantwortung.

Die Vertreter sind vor allem den sozialen und unternehmerischen Interessen der gesamten Genossenschaft verpflichtet. Sie nehmen diese Verpflichtung unter Abwägung der besonderen Interessen der Mitglieder in den Wahlbezirken, in denen sie gewählt wurden, wahr. Sie unterstützen und befördern Anliegen der Genossenschaftsmitglieder aus den Wahlbezirken.

Die Vertreter arbeiten ehrenamtlich und verhalten sich loyal gegenüber der Genossenschaft, ihren Organen und ihren Mitgliedern. Sie beachten bei allen Entscheidungen insbesondere den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Mitglieder der Genossenschaft, den Fördergrundsatz sowie das Unternehmensinteresse.

Die Vertreter sind keine Außenvertreter der Genossenschaft im Verhältnis zu den Mitgliedern oder Dritten. Sie sind nicht zur Abgabe von Erklärungen im Namen der Genossenschaft befugt.

Text: Hans-Joachim Freund, Vorsitzender der Satzungskommission
Illustration: Freepik

Bekanntmachung der Wahl: bis 25.03.2026

Einreichung der Wahlvorschläge: bis 28.02.2026

Versand der Wahlbriefe an die Mitglieder: bis 25.03.2026

Abgabeschluss der Wahlbriefe: 27.04.2026

Prüfung der Wahlvorschläge und Feststellung des Wahlergebnisses: am 28.04.2026

Bekanntgabe des Wahlergebnisses: am 13.05.2026

 

Illustration:Freepik