Mitgliedschaft bei der WBG Zentrum
Wer bei der WBG Zentrum eine Wohnung mieten möchte, muss Mitglied der Genossenschaft werden. Die Aufnahme als Mitglied in unsere Genossenschaft ist nur bei einer direkten Wohnungsvergabe möglich.
Zweck einer Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung.
Mitglied können werden:
- Natürliche Personen
- Personenhandelsgesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, ausschließlich für die Nutzung von Gewerberäumen.
Um Mitglied zu werden, bedarf es einer Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft. Bei Aufnahme ist Eintrittsgeld und ein Geschäftsanteil zu zahlen. Für die Anmietung einer Wohnung kommen weitere Geschäftsanteile hinzu, deren Anzahl von der Größe der Wohnung abhängt.
Die Rechte und Pflichten der Mitglieder sind in unserer Satzung geregelt. Mitglieder genießen in den Genossenschaftswohnungen ein Dauerwohnrecht. Bei einer Wohnungsgenossenschaft ist jedes Mitglied Miteigentümer. Als Anteilseigner an der Genossenschaft als Wohnungsunternehmen haben Sie Mitbestimmungsrecht bei Entscheidungen, die die Zukunft der Genossenschaft betreffen. Dabei hat jedes Mitglied gleiches Stimmrecht, unabhängig von der Anzahl der Anteile.
Zurzeit gehören der WBG Zentrum ca. 6.000 Mitglieder an.