Mirko Voigt

Satzungsgemäß hat die Tätigkeitsperiode der neu gewählten Vertreter nach der ordentlichen Vertreterversammlung am 30. Juni 2016 begonnen.

 

Herzlichen Glückwunsch zur Wahl als Vertreter!

Die Wohnungsbaugenossenschaft Zentrum beglückwünscht alle neu gewählten Vertreter zu Ihrer Wahl!
Aufsichtsrat und Vorstand freuen sich auf eine konstruktive Zusammenarbeit zum Wohle unserer Genossenschaft und bedanken sich für ihr Engagement und ihre Unterstützung.
Wir wünschen allen neu gewählten Vertretern eine erfolgreiche Amtszeit!

 

Herzlichen Dank für Ihr Engagement als Vertreter!

Die Wohnungsbaugenossenschaft Zentrum bedankt sich zudem bei allen ausgeschiedenen Vertretern für ihre Bereitschaft und ihr Engagement während ihrer Amtszeit als Vertreter!
Aufsichtsrat und Vorstand danken für eine vertrauensvolle, konstruktive und unterstützende Zusammenarbeit.
Wir wünschen allen ausgeschiedenen Vertretern alles Gute!

Tag der offenen Tür beim SG Prenzlauer Berg

Der Fußballverein in unserer unmittelbaren Nachbarschaft feiert im Sommer seinen Vereinstag auf der Sportanlage in der Hanns-Eisler-Straße 91. Dabei präsentieren sich die einzelnen Abteilungen des Vereins und feiern ihren Saisonabschluss. Alle Fußball- und Sportinteressierten sind herzlich eingeladen vorbeizuschauen. Auch die Kooperationspartner des SG Prenzlauer Berg nehmen am Sommerfest teil.

Wann?     25. Juni 2016
Wo?          Sportplatz: Hanns-Eisler-Straße 91

Weitere Informationen zum Verein finden Sie unter www.sg-prenzlauerberg.de.

Die Anwohnerinitiative Thälmannpark lädt Nachbarn, Kinder, Jugendliche sowie Einwohner im und um den Thälmannpark zum diesjährigen Frühjahresputz ein:

„Der Frühling ist da und unser Thälmannpark hat einen Frühjahrsputz nötig. Wir möchten die Wege von Unkraut befreien – besonders an den Rändern – sowie Wiesen, Strauchrabatten usw. von Müll und Unrat säubern. Wir freuen uns auf jeden, der mitmachen wird und bitten Gartengeräte mitzubringen.
Das Bezirksamt wird uns wieder mit der Gestellung von Containern und der leihweise Überlassung von Gartengeräten unterstützen. Auch die BSR und die WBG Zentrum werden uns sicher wie bisher durch die zeitweise Überlassung von Geräten helfen.
Wir freuen uns auf viele aktive Mitstreiter*innen beim Frühjahrsputz 2016 in unserem Thälmannpark.“

Treffpunkt:

Wann?    23. April 2016, 9:00 Uhr
Wo?         an der Ladenzeile vor der Sportsbar/Bäcker

Unser Kiez soll verschönert und gepflegt werden! Dafür setzt sich der Mühlenkiezverbund auch in diesem Jahr ein und ruft zum Frühjahrsputz auf. Viele helfende Hände werden benötigt, um unseren Mühlenkiez vom Winterschlaf zu befreien. Kommen Sie vorbei und unterstützen den Verbund! Neben der Arbeit an der frischen Luft ist auch für ein geselliges und nachbarschaftliches Beisammensein gesorgt!

Treffpunkt:

Wann?    16. April 2016, 10 Uhr
Wo?         Kinderzimmer, Hanns-Eisler-Straße 4

Der Wahlvorstand der Wohnungsbaugenossenschaft Zentrum eG informiert über die diesjährige Vertreterwahl

Was gehört zur Zuständigkeit der Vertreterversammlung?


Die Zuständigkeit regelt das Genossenschaftsgesetz (GenG) und
§ 35 der Satzung der WBG Zentrum eG.
Hier ein kurzer Einblick in die Zuständigkeiten der Vertreterversammlung:

  • Die Vertreterversammlung stellt den vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat geprüften Jahresabschluss fest. Sie beschließt über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Deckung eines Jahresfehlbetrags sowie über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Mit der Feststellung wird der Jahresabschluss verbindlich und zur Grundlage der Gewinnverwendung (§ 36 Abs.1 GenG).
  • Die Vertreterversammlung wählt den Aufsichtsrat. Dabei trägt die Vertreterversammlung eine besondere (Auswahl-) Verantwortung für die Unabhängigkeit sowie die (fachliche) Qualifikation der Aufsichtsratsmitglieder.
  • Die Vertreterversammlung ist das für Satzungsänderungen allein zuständige Organ der Genossenschaft. Außerdem entscheidet die Vertreterversammlung über die Wahlordnung.

Diese Aufgabenzuweisung ist zugleich Ausdruck genossenschaftlicher Selbstverwaltung und genossenschaftlicher Verbandsdemokratie. Die Vertreterversammlung ist nach den Vorgaben des GenG kein Geschäftsführungsorgan. Sie kann den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats keine bindende Weisung erteilen. Sie ist nach dem Gesetz folglich auf „Grundlagenbeschlüsse“ beschränkt (§ 48 Abs. 1 GenG). Die Vertreterversammlung hat außerdem keine Zuständigkeit im Rahmen der Geschäftsführung. Diese liegt allein beim Vorstand.

Die Vertreterversammlung ist ein Grundlagenorgan der Genossenschaft.

Welche Stellung haben die Vertreter der Genossenschaft?


Die Vertreterversammlung ist das zentrale Willensbildungs- und Entscheidungsorgan der Genossenschaft.

  • Als solche treffen die Vertreter ausgeprägte Treuepflichten gegenüber der Genossenschaft. Sie sind stets den (unternehmerischen) Interessen der gesamten Genossenschaft verpflichtet. Als Unternehmensorgan haben die Vertreter bei allen Entscheidungen das Unternehmensinteresse, insbesondere den Fördergrundsatz und den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Mitglieder, zu beachten.
  • Vertreter sind nicht Repräsentanten ihres Wahlkreises oder ihrer Wähler. Sie sind an Weisungen folglich nicht gebunden. Im Rahmen der Beschlüsse der Versammlung handeln sie dabei unter eigener Verantwortung. Sie haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ihrerseits die Bindung durch die Satzung sowie die gesetzliche Zuständigkeitsordnung bezüglich der Aufgaben von Vorstand und Aufsichtsrat zu beachten.
  • Die Vertreter sind keine Außenvertreter der Genossenschaft im Verhältnis zu Mitgliedern oder Dritten. Sie üben Ihre Befugnisse folglich ausschließlich in der Vertreterversammlung aus (§§ 43 Abs.1, 43a GenG). Ihnen obliegt nicht die Entgegennahme und Nachprüfung von Beschwerden der Mitglieder und Mieter. Sie sind zur Abgabe von Erklärungen im Namen der Genossenschaft nicht befugt. Die Vertreter besitzen keine besonderen Rechte und Pflichten gegenüber den Genossenschaftsmitgliedern ihres Wahlbezirks.
  • Der Kontakt zu den Mitgliedern– speziell zu denen im Wahlbezirk – sollte selbstverständlich sein.
Wer kann als Vertreter (§ 43a Abs. 2 GenG) gewählt werden?

Als Vertreter kann jede natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person, die Mitglied der Genossenschaft ist und nicht dem Vorstand oder Aufsichtsrat angehört, gewählt werden. Ist ein Mitglied der Genossenschaft eine juristische Person oder eine Personengesellschaft können natürliche Personen, die zu deren gesetzlicher Vertretung befugt sind, als Vertreter gewählt werden. Die Regelung ist von zwingender Natur und kann durch die Satzung weder eingeschränkt noch erweitert werden.

Die Vertreterversammlung der WBG Zentrum eG besteht mindestens aus 50 gewählten Vertretern. Die Vertreter werden für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Auf je 100 Mitglieder ist ein Vertreter zu wählen. (§ 31 der Satzung der WBG Zentrum eG)

Die Geschäftsstelle der Wohnungsbaugenossenschaft Zentrum eG wünscht allen Mitgliedern ein besinnliches, gesegnetes und schönes Weihnachtsfest und einen gelungenen Start in das neue Jahr 2016!

Genießen Sie die Adventszeit und die Feiertage im Kreise Ihrer Familie und Freunde. Behalten Sie Ihre schönen Erlebnisse aus dem vergangenen Jahr 2015 in Ihrem Herzen und stimmen Sie sich auf ein neues erfolgreiches Jahr 2016 ein!

Wir wünschen Ihnen und Ihren Liebsten vor allem einen gesunden Start in das neue Kalenderjahr und freuen uns, für Sie auch im kommenden Jahr mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Alles Gute wünscht Ihnen Ihre Wohnungsbaugenossenschaft Zentrum!

Das Weihnachtsfest 2015

Am 5. Dezember 2015 lud die Wohnungsbaugenossenschaft Zentrum ihre Mitglieder zu einer kleinen besinnlichen Weihnachtsrunde ein. Mit wunderbarer Live-Musik, einem professionellem Weihnachtsfotoshooting, Glühwein, Kinderpunsch und Lebkuchen konnten Mitglieder und Mitarbeiter der Geschäftsstelle die Adventszeit gemeinsam verbringen und ins Gespräch kommen.
Ein Höhepunkt des Nachmittages war die offizielle Ansprache sowie Eröffnung des Weihnachtssingens durch den Vorstand Dr. Marlies Hartmann und Lutz Hofstetter. Zusammen mit der Band „Der letzte infantile Gedanke“ sangen Mitglieder, Aufsichtsratsmitglieder, Vorstand und Mitarbeiter der WBG Zentrum Lieder wie „O du fröhliche“, „Leise rieselt der Schnee“ oder „Stille Nacht, heilige Nacht!“.
Auch der Weihnachtsmann kam in Begleitung der Schneekönigin zum weihnachtlichen Mitgliedertreffen – zusammen ließen sie Kinderaugen erstrahlen.

Ankündigung vom 13. November 2015

Die Zentrum lädt ein!

Die Adventszeit in einer kleinen Runde mit weihnachtlichem Ambiente versüßen – das möchte in diesem Jahr die Geschäftsstelle der WBG Zentrum. Daher laden wir Sie ein, mit uns gemeinsam etwas Weihnachtszeit am zweiten Adventssamstag zu verbringen. Mit einem Glühwein und etwas Gebäck können Sie das vergangene Jahr 2015 Revue passieren lassen und mit Mitarbeitern der Geschäftsstelle ins Gespräch kommen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und viele interessante Gespräche!

Wann?   5. Dezember 2015, Beginn 16:00 Uhr (bis ca. 19:00 Uhr)

Wo?        Mühlenkiez: Hinterhof der Bestände der Einsteinstraße 9-12

Aufruf vom 8. Dezember 2015

Teilnahme am Organisationskomitee „Jubiläum 2017″

 

Liebe Mitglieder der WBG Zentrum,

unserer Genossenschaft begeht im Jahr 2017 ihr 60-jähriges Jubiläum. – Das wollen wir mit Ihnen zusammen feiern!
Für die Planung und Durchführung des Jubiläumsjahres, freut sich die Geschäftsstelle der WBG Zentrum über Ihre Unterstützung. Gemeinsam mit Ihren Ideen möchten wir ein Konzept für das Jahr 2017 entwickeln und realisieren.
Haben Sie Interesse daran, uns zu unterstützen? Dann schicken Sie uns einen kurzen Bewerbungstext zu Ihrer Person, inklusive einer Darstellung Ihrer Motivation zur Teilnahme an unserem Organisations-Gremium „Jubiläum 2017“, zu.

Wir freuen uns über Ihre zahlreichen Rückmeldungen!

Das Komitee „Jubiläum 2017“ beginnt Anfang 2016 mit seiner Arbeit. Alle Interessenten werden im Januar 2016 von uns benachrichtigt!

 

Ihre Bewerbung mit dem Stichwort „Jubiläum 2017“

Per E-Mail an: presse@wbg-zentrum.de

Per Post an:
WBG Zentrum eG
Storkower Straße 101
10407 Berlin

Seit der Verkündung des Siegers zum Ideenwettbewerb „Wohnen an der Michelangelostraße“ gibt es Stimmen der Verwunderung. Daher informiert die Wohnungsbaugenossenschaft Zentrum in ihren aktuellen Mitgliedermagazinen (Ausgabe 1|2015 und 2|2015) zu diesem Thema.

Hier stellen wir für Sie Auszüge aus unserem Mitgliedermagazin „Im Zentrum“ bereit:

Bebauungsidee Michelangelostraße

Im Zentrum (1|2015): Artikel „Der Wettkampf um den besten Lösungsansatz“

Im Zentrum (1|2015): Artikel „Eine mögliche Vision“

Im Zentrum (1|2015): Artikel „Vom Entwurf zum konkreten Bauplan“

Im Zentrum (2|2015): Artikel „Das Neueste zur Bebauungsidee der Michelangelostraße“

„Verein für Lebensqualität an der Michelangelostraße“ (in Gründung)

Aus dem Bedürfnis heraus, sich gegen eine Verschlechterung der Lebensqualität für alle Bewohner einzusetzen, hat sich im Oktober 2015 der gemeinnützige „Verein für Lebensqualität an der Michelangelostraße“ gegründet. Das Hauptziel der Vereinsarbeit ist es, Einfluss auf die geplante Bebauung nördlich und südlich der Michelangelostraße zu nehmen.
Mehr Informationen zum Verein finden Sie auf der Internetseite www.michelangelostrasse.org.

So war der Herbstputz 2015

Am vergangenen Samstag, dem 14. November 2015, veranstaltete der Mühlenkiezverbund erneut einen Herbstputz im Mühlenkiez.

Der Mühlenkiezverbund versammelte sich an einem kalten, windigen Herbsttag um den eigenen Kiez winterfest zu machen. Das Gebiet um die Schwimmhalle Thomas-Mann-Straße und dem nahgelegenen Brunnen im Mühlenkiez wurde vom Laub befreit und die Säcke durch die Berliner Stadtreinigung entsorgt. Dank der fleißigen Helfer, die mit guter Stimmung und reichlich Tatendrang ihre Arbeitskraft anboten und an der Verbundaktion teilnahmen, entstand ein erfolgreicher Herbstputz. Für die nächsten Einsätze (Frühjahrsputz 2016 und Herbstputz 2016) hofft der Mühlenkiezverbund auf noch mehr Unterstützung.

Beim diesjährigem Herbstputz beteiligten sich unter anderem Mitarbeiter und Mitglieder des Kinderzimmers, der Gewobag, der Volkssolidarität, des Jugendamtes und Anwohner mit ihren Kindern aus dem Wohngebiet.

Vielen Dank an die Helfer des Herbstputzes 2015!

Aufruf: Der Mühlenkiezverbund macht den Kiez winterfest!

Auch in diesem Jahr soll unser Mühlenkiez verschönert und gepflegt werden! Daher veranstaltet der Mühlenkiezverbund einen Herbstputz! Kommen auch Sie vorbei und unterstützen den Verbund mit Ihren helfenden Händen. Neben der Arbeit an der frischen Luft, ist auch für ein geselliges und nachbarschaftliches Beisammensein gesorgt! Die WBG Zentrum unterstützt diese Nachbarschaftsaktion.

Was hat der Mühlenkiezverbund vor?

Heckenschnitt, Harken und Fegen der Grünlächen und Wege, Beseitigung von Laub, Nachbarschaft kennenlernen, Informationen austauschen usw.

Wann?   14. November 2015, 10:00 Uhr (bis ca. 13:00 Uhr)

Wo?        Treffpunkt am Kinderzimmer, Hanns-Eisler-Straße 2