Achtung: Diese Information bezieht sich nur auf Wirtschaftseinheiten mit Fernwärmeversorgung.

Leider wird es in diesem Jahr zu Verzögerungen bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung kommen. Um eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung sicherzustellen, muss die Versendung der Abrechnung 2023 deshalb auf das 4. Quartal 2024 verschoben werden.

 

Der Gesetzgeber verlangt die Abrechnung der Betriebskosten bis spätestens zum 31. Dezember des Folgejahres. In der Regel erhielten Sie Ihre Nebenkostenabrechnung deutlich früher.


Im Rahmen der Abrechnung Ihrer Heizkosten bzw. Warmwasserkosten für das Jahr 2023 ist erstmalig das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) zu beachten. Das Gesetz regelt die Aufteilung der Kohlendioxidkosten im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter.

 

Damit wir die Aufteilung des Kohlendioxidausstoßes Ihres Gebäudes im Verhältnis zur Wohnfläche ermitteln können, benötigen wir die entsprechenden Informationen des Versorgers. Diese Informationen liegen uns noch nicht vor.


Wir bitten um Ihr Verständnis, dass der Zeitpunkt der Abrechnung momentan nicht in unserer Hand liegt. Sobald uns die Informationen des Versorgers vorliegen, erstellen wir Ihre Betriebskostenabrechnung