Was passiert, wenn Sie plötzlich aufgrund eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder auch durch altersbedingte Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln? Können das Ihre Kinder oder Bekannte für Sie erledigen? Nein! Nur wenn Sie eine Vorsorgevollmacht haben, sind Sie in diesen Fällen abgesichert.

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, dass eine Vertrauensperson im Falle der eigenen Handlungsunfähigkeit wichtige Entscheidungen treffen und Angelegenheiten regeln kann. Mit einer gültigen Vorsorgevollmacht kann in der Regel die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers durch das Betreuungsgericht vermieden werden. Eine Ausnahme bildet die Ehegattenvertretung, auch als Ehegattenvertretungsrecht bezeichnet. Sie ist eine neue Form der gesetzlichen Vertretung im deutschen Familienrecht, die seit dem 1. Januar 2023 gilt. Sie ermöglicht Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern, sich gegenseitig in Gesundheitsangelegenheiten zu vertreten.

Im Vortrag erhalten Sie einen Überblick, was eine Vorsorgevollmacht ist, wie Sie diese rechtssicher aufsetzen und wo Sie Beratungen erhalten. Sie können alle Fragen stellen, die Sie bewegen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Montag, 10. 11.2025, 17:00 Uhr
Bildungs- und Kulturzentrum Peter Edel, Berliner Allee 125, 13088 Berlin, Raum 16 (1. Etage)

Online: der Link wird vorab zugesandt.
Anmeldung: https://www.peteredel.de/events/vorsorgevollmacht oder vor Ort im „Peter Edel“